Corona-Infos ab 12.12.2021

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AB 17.12. gelten in Oberösterreich die Maßnahmen des Bundes.

Diese sind auf https://www.oebsv.com zusammengefasst:

Verordnung 537/2021 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt mit 12.12.2021 in Kraft

(1) Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist nur unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.

(2) Nicht öffentliche Sportstätten (In- und Outdooor) dürfen nur mit 2G-Nachweis betreten werden. SportlerInnen haben in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen – nicht bei der Sportausübung.

(3) Sportstätten von Kunden dürfen nur zwischen 05:00 und 23.00 Uhr betreten werden.

(4) Personen ohne 2G-Nachweis dürfen unter folgenden Voraussetzungen öffentliche Sportstätten betreten:

  • Sportstätten im Freien für die Dauer der Ausübung des Sportes
  • Die Sportausübung darf nur mit Personen aus dem engsten Kreise erfolgen (§3 Abs. 1Z2, Z3)

(5) Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten hat einen COVID-19 Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

(6) SPITZENSPORT:

  • SpitzensportlerInnen dürfen mit 3G-Nachweis und Präventionskonzept auch in Sportstätten in Gruppen trainieren

Die Bestimmungen für das Betreten von Sportstätten sowie die Bestimmungen für SpitzensportlerInnen sind in §9 beschrieben und einzuhalten. Die Definition SpitzensportlerIn ist im BSFG 2017 definiert.

FAQ-Sportaustria: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/