Jegliches Feueranzünden und das Rauchen im Wald und in Gefährdungsbereichen von Waldgebieten ist behördlich verboten.
Daher ist auch auf unserem Parcours ein absolutes Rauchverbot einzuhalten.
Bedeutet konkret: Rauchverbot am ganzen Parcours und im Gefährdungsbereich = Wiesen etc. im Umfeld. Die Labe ist dabei ganz heikel, da mitten im Wald … also bitte auch dort aufs Rauchen verzichten, DANKE.
Lasst uns bitte miteinander dafür sorgen, dass wir von Waldbränden verschont bleiben.
Waldbrandschutz-Verordnung 2026 – Bezirk Steyr-Land
© Beitragsbild: Waldbrand in Western Alberta, Kanada, Juni 2009 | © Cameron Strandberg CC BY 2.0 / Wikimedia Commons – https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire-Forest.jpg
