Version vom 4. Oktober 2023

Die Lion-BHC Anlagen (Einschussplatz, 3D Parcours) sind ausschließlich für den Bogensport mit Sportbögen aller Art zugelassen. Durch die Benutzung unserer Anlagen bestätigen Sie, diese Parcours-Regeln gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und diese einzuhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vorstand@lion-bhc.at.

1) Der Parcours/der Einschussplatz darf erst dann benutzt werden, wenn alle Personen im Parcoursbuch (bei der Kasse und/oder digital) eingetragen sind und die Parcoursgebühren bezahlt haben.

1.1 Jede Person MUSS sich beim Eintreffen am Parcours im Parcoursbuch eintragen (bei der Kasse und/oder digital).

1.2 Für den Nachweis der Zahlung der Parcoursgebühren ist der Abriss vom Abrissbon, mit der laufenden Nummer der Zahlung am Parcours mitzuführen. Ordentliche Mitglieder haben den Mitgliedsausweis mitzuführen (print oder digital).

1.3 Personen die den Parcours/den Einschussplatz unberechtigt benutzen oder nicht eingeschrieben sind, müssen mit der Einhebung einer erhöhten Tagesgebühr von € 100,– und/oder einer Anzeige rechnen.

1.4 Ordentliche Lion-BHC Vereinsmitglieder sind berechtigt, anwesende Personen auf ordnungsgemäße Anmeldung zu überprüfen. Dies kann erfolgen durch:

  • Überprüfung vom Parcoursbuch (bei der Kasse und/oder digital) auf eingetragene Personen.
  • Ansprechen der Personen und Nachfragen auf Mitführen vom Abrissbon.

2) Der Grundstücks-Besitzer, sowie der Verein übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden.

2.1 Das Betreten des Parcours-Geländes und vom Einschussplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wege am Parcours sind lose Waldwege, um den natürlichen Aspekts des Bogensports gerecht zu werden. Die Schwierigkeiten sind für durchschnittlich erfahrene und ausgerüstete Bergwanderer zumutbar.

2.2 Das Betreten des Parcours-Geländes und Einschussplatz ist nur mit festem, der Witterung entsprechendem Schuhwerk (z. B. Grödel bei Eis oder rutschigem Boden) erlaubt.

2.3 Das Betreten des Parcours-Geländes und vom Einschussplatz ist nur mit passender Ausrüstung und Erfahrung im Bogensport erlaubt.

2.4 Hunde sind am gesamten Parcours-Gelände und am Einschussplatz an der Leine zu führen.

2.5 Auf den offenen Weiden im Parcours-Gelände sind die Verhaltensregeln mit Weidevieh einzuhalten.

3) Die Öffnungszeiten sind einzuhalten. Mittwochs ist der Parcours geschlossen.

3.1 Der Parcours ist das ganze Jahr geöffnet.

3.2 Der Parcours ist jeden Mittwoch geschlossen.

3.3 Die täglichen Öffnungszeiten sind von 9:00 Uhr vormittags, bis zu eine Stunde vor Sonnenuntergang.

4) Kinder und Jugendliche dürfen den 3D-Parcours nur in Begleitung einer volljährigen Person begehen.

4.1 Die Begleitperson übernimmt die volle Verantwortung für die von ihr begleiteten Kinder und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren lt. OÖ Jugendschutzgesetz).

5) Jede Person ist persönlich für verursachte Verletzungen und/oder Schäden verantwortlich.

5.1 Jede Person ist für seine abgeschossenen Pfeile selbst verantwortlich und hat sich zu versichern dass sich keine Personen im Schussfeld befinden. Sollten sich Personen im Schussfeld befinden, ist das Bogenschießen so lange einzustellen, bis die Personen das Schussfeld verlassen haben und Sicherheit gegeben ist.

5.2 Es darf nur auf die vom Lion-BHC aufgestellten 3D-Ziele und nur von den aufgestellten Pflöcken geschossen werden.

5.3 Das eigenwillige Verändern der Ziele oder Abschusspflöcke ist nicht erlaubt.

5.4 Mit dem Eigentum des Lion-BHCs ist schonend umzugehen. Die Ziele sind beim ziehen der Pfeile zu fixieren und zu sichern. Die Pfeile sind so zu ziehen, dass kein Schaden am Ziel entsteht. Es dürfen keine Hilfsmittel (z. B. Messer) zum ziehen der Pfeile verwendet werden.

5.5 Eigenmächtiges entfernen/abschneiden/abreißen von Bäumen, Ästen und Sträuchern ist strikt verboten! Wenn Dich/Euch etwas stört, dann teilt uns dies bitte mit: vorstand@lion-bhc.at und wir (der Vorstand vom Lion-BHC) werden uns dies dann ansehen und eine Entscheidung treffen, ob etwas entfernt werden soll oder nicht. Dies wird dann, in Absprache mit dem Grundbesitzer, auch fachlich korrekt erfolgen.

5.6 Bei der Suchen nach verlorenen Pfeilen muss die Suche durch das Anlehnen des Bogens vor dem 3D-Ziel angezeigt werden.

5.7 Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden.

5.8 Die markierten Wege dürfen nicht verlassen und Absperrungen nicht ignoriert werden.

6) Pro 3D-Ziel dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden. Nach einem Körpertreffer ist es untersagt einen weiteren Pfeil auf das jeweilige 3D-Ziel abzuschießen.

6.1 Ausnahme: WA Training (Doppelhunter Wertung) bis auf Widerruf

6.2 Ausnahme: WA Turniere (Doppelhunter Wertung)

7) Der Parcours ist sauber zu halten. Rauchen ist am Parcours verboten.

7.1 Gefundene Pfeile müssen mitgenommen werden und im Pfeilfundkübel neben der Kasse abgegeben werden.

7.2 Gefundener oder eigener Müll muss mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

7.3  Das Rauchen ist am gesamten Parcoursgelände verboten (Ausnahme gekennzeichnete Raucherbereiche). Zigarettenstummel sind Sondermüll und müssen von den RaucherInnen selbst mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden (Suche “Mobile Aschenbecher”).

8) Armbrüste sind auf den Lion-BHC Anlagen NICHT gestattet.

9) Die Lion-BHC Anlagen dürfen ausschließlich mit Pfeilen mit Feldspitze benutzt werden. Die Verwendung von Jagdspitzen oder ähnlichen Spitzen (z. B. Eigenbau) ist nicht gestattet.

10) Jede Person wird bei Nichteinhaltung der Parcoursregeln vom Parcours verwiesen. Bei gröberen Verstößen kann es zu einer dauernden oder vorübergehenden Parcourssperre dieser Person kommen.

11) Verhalten bei Turnieren

11.1 Während einem Turnier darf der Parcours nur von Personen betreten werden, die am Turnier teilnehmen, die als Schiedsrichter tätig sind und Personen mit einer besonderen Genehmigung durch Schiedsrichter und Vorstand, zur Ausübung von dringend notwendigen Tätigkeiten (für das Turnier erforderlich!).

11.2 Das jeweils gültige Regelwerk der Turnier ist einzuhalten.

11.3 Die Teilnahme an unseren Turnieren erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko

11.4 Ein Startplatz gilt als bestätigt, wenn die Anmeldung und die Bezahlung erfolgt ist. Turnierteilnahme für die Warteliste wird durch die Turnierleitung entschieden. Bereits bezahltes Startgeld kann nicht refundiert werden.

11.5 Bei IFAA Turnieren ist das IFAA Bogenkontrollformular in doppelter Ausführung zur Bogenkontrolle mitzubringen und gemäß den IFAA Regeln während dem gesamten Turnier mitzuführen. Download auf: https://www.ifaa-archery.org/download/260/inspection-forms/9095/ifaa-equip-inspection-form-int-ver-2-4.jpg