Grundlage ist die offizielle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
Am Parcours sind folgende Maßnahmen ohne Ausnahme verbindlich umzusetzen:
- Abstandspflicht: Es ist ein Abstand von mindestens 2 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
- FFP2 Maskenpflicht: Es besteht FFP2 Maskenpflicht, wenn ein Abstand von zwei Metern gegenüber anderen Personen nicht eingehalten werden kann und wenn die Personen nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
- Parcoursbuch, Pfeile ziehen, Ziele, Labstation: das Verwenden von Handschuhen und/oder Tüchern ist verpflichtend. Ist dies nicht möglich, ist Desinfektionsmittel zu verwenden.
- FFP2 Maske: ist von jeder Person selber mitzunehmen und den Schutzmaßnahmen entsprechend zu verwenden.
- Desinfektionsmittel: ist von jeder Person selber mitzunehmen und den Schutzmaßnahmen entsprechend zu verwenden.
- Parcoursregeln: Die Parcoursregeln https://www.lion-bhc.at/parcoursregeln/ sind einzuhalten.